Die Unfallverhütungsvorschrift definiert Maßnahmen im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sowie den Umfang der durchzuführenden Prüfungen. Demnach muss die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme, sowie in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden (§5, Absatz 1). Dafür ist der Betreiber der Anlage verantwortlich.
Da, z.B. Neuanlagen bereits im Produktionswerk elektrisch geprüft werden, reicht ein Nachweis des Lieferanten (Herstellers) der neuen Luftfilteranlage aus um die Luftfilteranlage vor der ersten Inbetriebnahme nicht erneut prüfen zu müssen.
Der Betreiber kann sich diese Prüfung mit dem folgenden Formular durch den Hersteller oder Errichter bestätigen lassen.
Diese Möglichkeit ist im §5, Absatz 4 erläutert: Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Herstelle oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
